AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die folgenden Geschäftsbedigungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der TAM-EU limited. Mit einer Bestellung versichert der Besteller das er Unternehmer ist. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer/Wiederverkäufer.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.. Telefongespräche können zwecks Vertragsbedingungen aufgezeichnet werden.
§ 2 Vertragsschluß
I. Verkauf
1. Die Angebote der TAM-EU limited sind frei bleibend. Technische Änderugnen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Druckfehler übernehmen wir keinerlei Haftung.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die TAM-EU limited ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der Vertragsschluß erfogt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der TAM-EU limited. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von der TAM-EU limited zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer - also bei Produkten, die wir selbst einkaufen müssen und unverändert weiterverkaufen. Der Kunde wird über die Nicht- verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin ausdrücklich zugesagt ist.
5. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Transparenz des Vertragsverhältnisses, die wesentlichen Erklärungen des Vertrages schriftlich abzugeben oder schriftlich zu bestätigen.
II. Werkleistung und Dienstleistung
Bei Werkleistungen und Dienstleistungen kann die TAM-EU limited von vereinbarten Leistungen im Detail insoweit abweichen, als dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ansonsten kann sie von der Leistung abweichen, wenn sich die Leistung auch dann für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werks erwarten kann. Austellung und Einstellarbeiten sind immer vom Käufer zu bringen außer es wird schriftlich anderst vereinbart.
III. Entsorgung
Die Entsorgung uns übergebener Geräte ist zu vergüten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns ein Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Eine Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Die TAM-EU limited ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2.
und 3. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Leistungen des Kunden werden abzüglich der notwendigen Aufwendungen der TAM-EU limited erstattet. Ihr wird bis zur vollständigen Bezahlung das uneingeschränkte Zugangsrecht zu ihrem Eigentum versichert.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Dem Unternehmer wird das Recht eingeräumt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, wenn ihr realisiebarer Wert um 20% die zu sichernden Forderungen übersteigt.
6. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Zahlung, Aufrechnung , Zurückbehaltung und Stornierung
1. Der angebotene Preis ist bindend. Im Endpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, wenn sie ausgewiesen ist. Für Nettopreise in Eu-Staaten muß eine gültige UST-Nummer vorliegen.
2. Bei allen Lieferungen ist die Vergütung, wenn kein Zahlungsplan vorliegt, vorab oder spätestens bei Lieferung fällig. Die TAM-EU limited kann auch die Vergütung in sich geschlossenen Teillieferungen verlangen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von der TAM-EU limited unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden wird eine Entschädigung von 30 % des Netto -Auftragswertes fällig . ( gegebenfalls zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer )
Gutschriften können ausschlieslich mit Rechnungen verrechnet werden, eine Rückzahlung ist nur möglich wenn es bei Auftrag schriftlich vereinbart wurde.
5. Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend
§ 5 Gefahrenübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die TAM-EU limited für Mängel der Ware nach Prüfung der defekten Teile nur die Lieferung der Ersatzteile-für den Einbau und den Versand ist der Käufer zuständig.
2. Schadenersatz durch den Ausfall des Gerätes und weitere Folgekosten sind ausgeschlossen.
3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung.
4. Garantien im Rechtssinne, die über die vertraglich vereinbarte Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde durch die TAM-EUlimited nicht.
5. Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz von Teilen, die nachweislich Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel haben. Lohn- oder Fahrtkosten sowie Kleinmaterial (z.B. Kältemittel) werden nicht erstattet. Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen sind Leuchtmittel, Glas- und Plexiglasscheiben sowie Marmor- und Granitplatten. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit unserem Rechnungsdatum.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei fahrlässigen Verletzungen unserer vertragsbezogenen Sorfaltspflicht beschränkt sich die Haftung der TAM-EU limited auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Verletzung unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Weiter gilt die Haftungseinschränkung nicht, wenn Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. Gegenüber Unternehmen haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Als unwesentliche Pflichten sehen wir die Pflichten an, die nicht zur Erbringung unserer rechtzeitigen und mangelfreien vertraglichen Leistung erforderlich sind.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der TAM-EU limited oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Schadenersatzanspüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Schlußbestimmungen, geltendes Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der TAM-EU limited Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Die TAM-EU limited speichert personenbezogene Daten für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
5. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§ 9 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt in Deutschland, Spanien oder Oesterreich frei Haus - davon ausgenommen sind Inseln. Andere EU-Staaten Frachtkosten auf Anfrage. Restliche Länder werden nach gesonderter Vereinbarung geliefert.